Was viele nicht wissen: Sie tragen als Bauherr selbst dann ein Haftpflichtrisiko, wenn ein Architekt plant und eine Bauunternehmung sowie Bauhandwerker die Bauarbeiten ausführen.
So trägt der Bauherr das Risiko einer Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, Verletzung der Überwachungspflicht sowie des Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten.
Hiergegen schützt der Abschluss einer Bauherren-Haftpflicht-Versicherung.
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