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Jagdhaftpflichtversicherung

Auf der Jagd kann allerhand passieren.

So können zum Beispiel Treiber oder Spaziergänger durch abirrende Kugeln verletzt werden. Es kann aber auch ein Jagdgast vom Hochsitz fallen, weil eine Leitersprosse durchbricht oder das Geländer nachgibt. Der fremde Hund wird mit Wild verwechselt, oder der eigene Jagdhund beisst einen Pilzsammler. Alles schon vorgekommen!

Die Jagdbehörde verlangt deshalb für die Beantragung des Jagdscheins den Nachweis einer bestehenden Jagd-Haftpflicht-Versicherung.
Wir empfehlen jedem Jäger, diesen Versicherungsschutz vor dem jeweils 1.04. – dem Beginn des Jagdjahres – abzuschliessen, damit die nötige Bescheinigung rechtzeitig vorliegt.

Die Jagd-Haftpflicht-Versicherung umfasst das Halten und Führen von zwei Jagdhunden und ist günstiger als allgemein angenommen.

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